Anbieterin: Mandy Owczarzak, handelnd unter „Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision | Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung", Selma-Lagerlöf-Str. 5, 44532 Lünen, info@schutzvorgewalt.de, www.schutzvorgewalt.de.

Diese Seite enthält zwei Regelwerke. Teil A gilt für Beratung, Supervision, Schulung und Organisationsentwicklung. Teil B gilt für den Erwerb und die Nutzung digitaler Produkte, also Onlinekurse, Videokurse, Workbooks, Materialien und Plattformzugänge. Maßgeblich ist der Teil, der zu Ihrem Vertrag gehört.

Teil A · Beratung, Supervision, Schulung und Organisationsentwicklung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratung, Supervision, Coaching, Schulung, Workshop, Klausur sowie Organisationsentwicklung, die zwischen Mandy Owczarzak, handelnd unter „Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision | Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung" (im Folgenden „Auftragnehmerin"), und Unternehmen, Trägern, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen juristischen Personen, die als Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB handeln (im Folgenden „Auftraggeberin"), geschlossen werden.

Die AGB werden der Auftraggeberin vor oder spätestens mit dem Vertragsangebot in Textform zur Verfügung gestellt. Mit Unterzeichnung des Mandatsvertrages oder mit Abschluss in Textform werden diese AGB als verbindlicher Bestandteil des Vertrages anerkannt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individualabreden im Mandatsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Leistungsumfang und Beratungsverständnis

2.1 Gegenstand der Leistung

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Mandatsvertrag konkretisierten Leistungen. Diese können insbesondere umfassen: Einzel-, Team- und Leitungssupervision, Coaching, Fortbildung, Schulung, Workshop, Klausur, Beratung zu institutionellen Schutzkonzepten, Krisenintervention, Aufarbeitung sowie Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen. Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Profession. Sie schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines Werkvertrages, sofern nicht im Mandatsvertrag ausdrücklich anders vereinbart.

2.2 Themenfelder, Zielsetzungen, Auftragsklärung

Zu Beginn des Auftrags werden die relevanten Themenfelder und Zielsetzungen mit den im Mandatsvertrag benannten Auftraggebenden, Leitungspersonen, Budget- und Personalverantwortlichen sowie weiteren Funktionsträger:innen erhoben und konkretisiert. Sollten sich im Verlauf abweichende Themen oder Ziele ergeben, entscheidet die Auftragnehmerin in Abstimmung mit den Vertragsbeteiligten, ob diese im Rahmen der bestehenden Vereinbarung bearbeitet werden können oder ob eine Neukontraktion erforderlich ist.

2.3 Auswertungen

Die Auftragnehmerin führt im Verlauf des Auftrags Zwischenauswertungen sowie zum Abschluss eine Abschlussauswertung durch und dokumentiert diese auf Wunsch der Auftraggeberin. Inhalt, Format und Adressatenkreis der Auswertungen werden im Mandatsvertrag transparent vereinbart.

§ 3 Haltung, Fachlichkeit und Qualitätssicherung

3.1 Mitgliedschaft im Fach- und Berufsverband

Die Auftragnehmerin ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv). Sie verpflichtet sich auf die Einhaltung der „Ethischen Leitlinien" und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe www.dgsv.de). Die Mitgliedschaft im Fach- und Berufsverband steht für eine Verortung in einem fachlichen Qualitätsverbund und stärkt die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität.

3.2 Ombudsstelle

Im Falle von Differenzen oder Beschwerden steht der Auftraggeberin sowie den am Beratungsprozess Beteiligten die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung (siehe www.dgsv.de). Daneben unterhält die Auftragnehmerin ein eigenes Beschwerdemanagement, das im Mandatsvertrag konkretisiert wird.

3.3 Eigene Fachstandards des Instituts

Die Auftragnehmerin arbeitet trauma-informiert und gewaltsensibel. Sie verfügt neben der DGSv-Mitgliedschaft über Qualifikationen in Traumapädagogik, traumazentrierter Fachberatung sowie in der Beratung zu institutionellen Schutzkonzepten. Diese Fachstandards prägen alle Leistungsangebote des Instituts.

3.4 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Zur kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität nutzt die Auftragnehmerin geeignete Maßnahmen wie Intervision, kollegiale Beratung, Kontrollsupervision sowie Fort- und Weiterbildung.

§ 4 Honorar, Reisekosten, Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer

4.1 Honorar

Die Höhe des Honorars sowie die abzurechnende Leistungseinheit (Beratungsstunde, Tagessatz, Halbtagessatz, Pauschale) werden im Mandatsvertrag individuell vereinbart. Die Honorare verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

4.2 Vor- und Nachbereitungszeiten

Vor- und Nachbereitungszeiten, die über das übliche Maß hinausgehen, insbesondere bei Schulungen, Workshops und Klausuren mit individueller Konzeption, werden gesondert ausgewiesen oder pauschal in den Tagessatz einkalkuliert. Die jeweilige Regelung ist Bestandteil des Mandatsvertrages.

4.3 Reise- und Übernachtungskosten

Reisekosten werden, soweit im Mandatsvertrag nicht anders vereinbart, mit einem Kilometersatz von 0,35 Euro je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Bahnreisen werden in der zweiten Klasse, bei Bedarf in der ersten Klasse abgerechnet. Übernachtungskosten in angemessener Höhe sowie ein Tagegeld nach Maßgabe der gesetzlichen Pauschalen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeiten werden mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

4.4 Umsatzsteuer und mögliche Steuerbefreiung

Soweit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 oder Nr. 22 UStG für Bildungsleistungen einschlägig ist, wird dies im Einzelfall geprüft und im Angebot bzw. Mandatsvertrag ausgewiesen. Macht die Auftraggeberin eine Steuerbefreiung geltend, ist diese durch geeignete Nachweise zu belegen. Sollte sich eine geltend gemachte Steuerbefreiung im Nachhinein als unzutreffend erweisen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Umsatzsteuer rückwirkend in Rechnung zu stellen.

4.5 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der jeweiligen Leistung oder, bei längeren Beratungsprozessen, in vereinbarten Teilrechnungen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Mehrtagesformaten kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des Auftragsvolumens vereinbart werden.

4.6 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten geltend zu machen.

§ 5 Stornierung und Ausfallhonorar

5.1 Absage einzelner Sitzungen durch die Auftraggeberin

Wird ein vereinbarter Termin (Sitzung, Beratungseinheit, einzelne Auswertungssitzung) von der Auftraggeberin abgesagt, gilt folgende Staffelung. Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform bei der Auftragnehmerin. Bis ein Monat vor dem Termin entsteht kein Ausfallhonorar. Bis eine Woche vor dem Termin sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen. 3 bis 6 Tage vor dem Termin sind 75 Prozent fällig. Ab 2 Tagen vor dem Termin sowie bei unangekündigtem Nichterscheinen werden 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Eine Verkürzung der Sitzung auf Wunsch der Auftraggeberin lässt die Honorarpflicht für die vereinbarte Zeit unberührt.

5.2 Stornierung von Mehrtagesformaten

Für Schulungen, Workshops, Klausuren und mehrtägige Beratungsformate gilt eine eigenständige Staffelung. Bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht kein Ausfallhonorar. Acht bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 Prozent fällig. Bereits angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie nicht erstattbare Buchungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3 Verschiebung von Mehrtagesformaten

Eine einvernehmliche Verschiebung eines Mehrtagesformates auf einen neuen Termin innerhalb von zwölf Monaten ist bis vier Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin ohne Zusatzkosten möglich. Bei kurzfristigeren Verschiebungen werden 25 Prozent des vereinbarten Honorars als Bearbeitungspauschale fällig.

5.4 Absage durch die Auftragnehmerin

Sollte die Auftragnehmerin einen Termin wegen Krankheit oder anderer wichtiger Gründe absagen müssen, wird die Auftraggeberin unverzüglich informiert. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Vertragspartnerinnen vereinbaren zeitnah einen Ersatztermin. Bei längerer Verhinderung kann die Auftragnehmerin nach Abstimmung eine fachlich gleichwertige Vertretung benennen.

§ 6 Online- und Hybridformate

6.1 Technische Voraussetzungen

Für Online- und Hybridformate ist die Auftraggeberin für die technische Infrastruktur in ihrer Sphäre (Internetverbindung, Hardware der Teilnehmenden, Konferenzräume, technische Betreuung) verantwortlich. Die genutzte Plattform wird im Mandatsvertrag oder in der Auftragsbestätigung benannt.

6.2 Verbindungsabbrüche und technische Störungen

Bei kurzen Verbindungsabbrüchen wird die Sitzung nach Wiederherstellung der Verbindung fortgesetzt. Lässt sich die Sitzung aus technischen Gründen nicht innerhalb von 15 Minuten fortsetzen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Liegt die Störung nachweislich im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin, erfolgt keine Honorarberechnung. Liegt die Störung im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin, gilt § 5 entsprechend.

6.3 Datenschutz im Online-Format

Die Auftragnehmerin nutzt für Online-Sitzungen Plattformen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Werden personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Klient:innen der Auftraggeberin verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO als Anhang zum Mandatsvertrag zu schließen.

§ 7 Verschwiegenheit

7.1 Pflicht der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle persönlichen, organisatorischen und betrieblichen Inhalte, von denen sie im Rahmen des Auftrags Kenntnis erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbefristet, auch nach Beendigung des Vertrages.

7.2 Berufsrechtliche Einordnung

Die Auftragnehmerin gehört in ihrer Funktion als Supervisorin und Coach nicht zu den in § 203 StGB benannten Berufsgruppen mit gesetzlicher Schweigepflicht. Die hier vereinbarte Verschwiegenheit ist eine vertragliche Pflicht und wird als solche umfassend eingehalten.

7.3 Wechselseitige Verschwiegenheit in Mehrpersonensettings

In Mehrpersonensettings (Teamsupervision, Workshops, Klausuren) verpflichten sich alle Teilnehmenden ausdrücklich wechselseitig zur Verschwiegenheit über Inhalte, die im Rahmen der Beratung bekannt werden. Die konkrete Umsetzung wird im Mandatsvertrag oder in einer separaten Verschwiegenheitsvereinbarung geregelt.

7.4 Rückmeldungen an die Auftraggeberin

Inhaltliche Rückmeldungen an die Auftraggeberin oder an Leitungspersonen erfolgen nur in dem Umfang, in dem dies im Mandatsvertrag transparent vereinbart und mit den am Beratungsprozess Beteiligten abgestimmt ist. Persönliche Themen einzelner Teilnehmenden werden gegenüber der Organisation grundsätzlich nicht offengelegt.

7.5 Anonymisierte Reflexion

Die Auftragnehmerin behält sich vor, sich selbst unter Wahrung strenger Vertraulichkeit und mit geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen, etwa in Kontrollsupervision oder kollegialer Beratung. Personenbezogene oder organisationsidentifizierende Daten werden dabei nicht weitergegeben.

7.6 Grenzen der Verschwiegenheit

Erhält die Auftragnehmerin Kenntnis von Sachverhalten mit unmittelbar drohender Gefahr für Leben oder Gesundheit oder von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, wird sie das weitere Vorgehen mit der Auftraggeberin und den am Beratungsprozess Beteiligten besprechen. Bestehen gesetzliche Mitteilungspflichten oder Gefährdungslagen, die ein Eingreifen erfordern, gehen diese der Verschwiegenheitspflicht vor.

§ 8 Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragserfüllung

8.1 Rechtsgrundlage

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeberin und ihrer Ansprechpartner:innen (z.B. Name, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Bankverbindung), soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und lit. f DSGVO.

8.2 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Werden im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Beschäftigten oder Klient:innen der Auftraggeberin) durch die Auftragnehmerin verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO als Anhang zum Mandatsvertrag. Bis zum wirksamen Abschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch die Auftragnehmerin.

8.3 Beratungsdokumentation

Zur fachgerechten Beratung werden Notizen und Dokumentationen erstellt. Diese dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und werden vertraulich behandelt. Die Aufbewahrung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und nach Maßgabe des gesonderten Datenschutzhinweises.

8.4 Aufbewahrungsfristen

Steuerrelevante Unterlagen werden gemäß § 147 AO für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt. Beratungsdokumentationen werden nach Beendigung des Auftrags bzw. nach Ablauf etwaiger Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gelöscht.

8.5 Einwilligung für darüber hinausgehende Verarbeitungen

Verarbeitungen, die über die Vertragserfüllung hinausgehen (z.B. Bild- und Tonaufnahmen, Aufnahme der Auftraggeberin in eine Referenzliste, Versand eines Newsletters), erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

8.6 Datenschutzhinweis

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zur Aufsichtsbehörde finden sich im gesonderten Datenschutzhinweis. Dieser ist Bestandteil der Vertragsanbahnung und wird der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

§ 9 Nennung als Referenz, Nutzung von Name und Logo

Die Auftragnehmerin ist daran interessiert, abgeschlossene Aufträge im Rahmen ihrer Außendarstellung als Referenz zu benennen. Dies kann die Nennung des Namens der Auftraggeberin, die Verwendung ihres Logos sowie eine kurze Beschreibung des Beratungsgegenstandes umfassen. Eine solche Nennung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung der Auftraggeberin in Textform.

Der Umfang der Einwilligung wird im Mandatsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung konkretisiert. Insbesondere ist gesondert festzuhalten, ob die Nennung in digitalen Medien (Website, Social Media), in Druckmaterialien (Broschüren, Angebotsunterlagen, Pressemitteilungen) oder in Vortragspräsentationen erfolgen darf, ob das Logo verwendet werden darf und in welcher Form der Auftragsgegenstand inhaltlich beschrieben werden darf. Hierfür steht ein Einwilligungsformular „Anhang G: Einwilligung zur Referenznutzung" zur Verfügung.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Bereits erschienene Druckmaterialien müssen nicht zurückgerufen werden. Digitale Veröffentlichungen werden innerhalb einer angemessenen Frist von der Auftragnehmerin entfernt oder anonymisiert.

§ 10 Nutzung von KI-Werkzeugen

Die Auftragnehmerin setzt für administrative Aufgaben sowie für die Vor- und Nachbereitung von Aufträgen unterstützend KI-basierte Werkzeuge ein. Personenbezogene oder organisationsidentifizierende Daten werden dabei nicht an externe KI-Modelle übermittelt. Vor der Nutzung externer Werkzeuge erfolgt eine Anonymisierung. Der Einsatz von KI ersetzt nicht die fachliche Verantwortung der Auftragnehmerin. Inhalte, die mithilfe von KI vor- oder nachbereitet werden, werden grundsätzlich von der Auftragnehmerin geprüft, kuratiert und verantwortet.

§ 11 Steuern, Sozialabgaben, Statusfeststellung

Die Auftragnehmerin handelt als selbständige Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB. Sie ist nicht scheinselbständig, weisungsfrei in der inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung ihrer Leistung und für mehrere Auftraggeberinnen tätig. Sie führt die aus dem Auftrag erzielten Umsätze ordnungsgemäß der Besteuerung sowie etwaigen Sozialabgaben zu. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne begründet.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eine Eingliederung der Auftragnehmerin in die Arbeitsorganisation der Auftraggeberin nicht erfolgt. Die Auftragnehmerin nutzt überwiegend eigene Arbeitsmittel, plant ihre Leistungserbringung eigenverantwortlich und tritt nach außen erkennbar als selbständige Unternehmerin auf.

§ 12 Einbindung Dritter, Co-Beratung, Vertretung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags fachlich qualifizierte Dritte (Co-Beraterinnen, Co-Trainerinnen, Hospitantinnen) einzubinden. Eine Einbindung erfolgt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, sofern diese im Mandatsvertrag nicht generell zugestimmt hat. Eingebundene Dritte werden auf die Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten dieser AGB schriftlich verpflichtet.

Bei längerfristiger Verhinderung der Auftragnehmerin kann nach Abstimmung mit der Auftraggeberin eine fachlich gleichwertige Vertretung benannt werden. Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine vorgeschlagene Vertretung aus wichtigem Grund abzulehnen.

§ 13 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden, die durch Entscheidungen der Auftraggeberin in Folge der Beratungsleistung entstehen, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Auftraggeberin trifft eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Beratungsergebnisse. Die Auftragnehmerin verfügt über eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die genaue Versicherungssumme wird auf Anfrage mitgeteilt.

§ 14 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung im Mandatsvertrag. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung im Mandatsvertrag getroffen wurde. Die Kündigung bedarf der Textform. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits vereinbarte Termine bleiben honorarpflichtig nach Maßgabe des § 5 dieser AGB.

Bei mehrteiligen Aufträgen mit feststehendem Veranstaltungsplan (Schulungsreihen, mehrteilige Klausuren, langfristige Begleitprozesse) ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, wenn nicht im Mandatsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Auf Wunsch einer der Vertragsparteien findet zum Abschluss ein Auswertungsgespräch statt. Dieses Gespräch ist keine Bedingung für die Wirksamkeit der Kündigung.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

15.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.4 Gerichtsstand

Ist die Auftraggeberin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Auftraggeberin auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15.5 Verbraucherschlichtung

Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B · Erwerb und Nutzung digitaler Produkte

Die folgenden Bedingungen gelten für Verträge über den Erwerb und die Nutzung digitaler Produkte der Anbieterin. Digitale Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Onlinekurse, Videokurse, digitale Workbooks, PDF-Materialien, Vorlagenpakete, E-Books sowie Zugänge zu Kurs- oder Mitgliederplattformen (im Folgenden „digitale Produkte").

Teil B gilt unabhängig von Teil A. Für Verträge über Beratungs-, Supervisions- oder Coachingleistungen gilt weiterhin Teil A in seiner jeweils aktuellen Fassung.

§ B1 Anbieterin, Geltungsbereich, Vertragspartner

B1.1 Anbieterin

Anbieterin der digitalen Produkte ist Mandy Owczarzak, Beraterin, Supervisorin, Coach, handelnd unter „MO Beratung & Supervision | Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung", nachfolgend „Anbieterin", „wir" oder „uns" genannt. Kontakt- und Impressumsangaben ergeben sich aus dem Impressum.

B1.2 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über digitale Produkte, die über die Verkaufsseiten der Anbieterin, insbesondere unter www.schutzvorgewalt.de sowie unter den dort verlinkten Bestellstrecken, angeboten werden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „B2C") als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Vereinen, Verbänden, öffentlichen und kirchlichen Trägern, Bildungseinrichtungen und Unternehmen (nachfolgend „B2B").

Maßgeblich ist die jeweils vor Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.

B1.3 Vertragspartner beim Verkauf über CopeCart

Der Verkauf und die Zahlungsabwicklung der digitalen Produkte erfolgen in der Regel über die CopeCart GmbH, Bahnhofstraße 22, 15738 Zeuthen (nachfolgend „CopeCart"). CopeCart tritt gegenüber den Käuferinnen und Käufern als Wiederverkäuferin auf und wird Vertragspartnerin über den Kaufvertrag. Für die Zahlungsabwicklung und den Bestellprozess gelten ergänzend die AGB und Datenschutzbestimmungen von CopeCart (www.copecart.com). Die inhaltliche Leistungserbringung und die Rechte an den digitalen Produkten liegen bei der Anbieterin.

Soweit die Anbieterin digitale Produkte ausnahmsweise direkt und ohne Beteiligung von CopeCart veräußert, etwa bei Direktrechnung an Vereine oder Verbände, ist die Anbieterin selbst Vertragspartnerin. Auch in diesem Fall gelten die vorliegenden Bedingungen.

B1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Käuferin oder des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ B2 Vertragsgegenstand, keine Lernerfolgskontrolle

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung digitaler Produkte in digitaler Form. Die Käuferin oder der Käufer erhält Zugang zu den gebuchten Inhalten über die Kurs- oder Mitgliederplattform der Anbieterin. Die jeweilige Leistungsbeschreibung, der Umfang der Inhalte und die Zugangsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Verkaufsseite zum Zeitpunkt der Bestellung.

B2.1 Selbststudium, keine individuelle Betreuung

Die von der Anbieterin angebotenen digitalen Produkte dienen der eigenverantwortlichen Wissensvermittlung und Reflexion im Selbststudium. Eine individuelle Betreuung, Bewertung oder Rückmeldung zum Lernfortschritt findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Produkts ausgewiesen ist.

Soweit in den Kursen Selbsteinschätzungen, Reflexionsfragen oder Quiz-Elemente enthalten sind, dienen diese ausschließlich der Selbstreflexion der Käuferin oder des Käufers. Eine Auswertung erfolgt gegebenenfalls automatisiert.

B2.2 Teilnahmebestätigungen, kein Werkerfolg

Soweit die Anbieterin Teilnahmebestätigungen ausstellt, bescheinigen diese ausschließlich die Teilnahme am jeweiligen Kurs, etwa den Abschluss der Module. Sie dokumentieren keine individuelle Prüfungsleistung oder Qualifikation.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Anbieterin nicht die Erbringung eines Werks. Der Käuferin oder dem Käufer ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von der Anbieterin nicht geschuldet wird.

B2.3 Abgrenzung zu persönlicher Beratung

Digitale Produkte sind keine persönliche Beratung, Supervision oder Therapie und ersetzen diese nicht. Sie vermitteln fachliche Informationen, Reflexions- und Arbeitsvorlagen sowie Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung im jeweiligen Kontext liegt in der Verantwortung der Käuferin oder des Käufers.

Soweit die Leistungen digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB umfassen, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen über Verträge über digitale Produkte.

B2.4 Einsatz von KI-Werkzeugen, redaktionelle Verantwortung

Die Anbieterin setzt bei der Erstellung ihrer digitalen Produkte in Teilbereichen unterstützend generative KI-Werkzeuge ein, etwa für Recherche, Textentwürfe, Struktur- und Layoutvorschläge oder begleitende Materialien. Der Einsatz erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Sämtliche Inhalte werden fachlich geprüft, redaktionell überarbeitet und von der Anbieterin verantwortet. Eine ungeprüfte, rein automatisierte Bereitstellung KI-generierter Inhalte findet nicht statt.

Die Käuferin oder der Käufer erkennt an, dass fachliche Empfehlungen in digitalen Produkten stets auf die konkrete Situation der eigenen Organisation zu übertragen und in eigener Verantwortung zu prüfen sind.

§ B3 Vertragsschluss

Die Darstellung der digitalen Produkte auf den Verkaufsseiten der Anbieterin stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Käuferin oder den Käufer dar.

Mit dem Absenden der Bestellung über die Bestellstrecke gibt die Käuferin oder der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des jeweiligen digitalen Produkts ab. Vor Abgabe der Bestellung können die Eingaben geprüft und korrigiert werden.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch CopeCart, bei Verkauf über CopeCart, oder durch die Anbieterin, bei Direktverkauf, in Textform zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ B4 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht anders ausgewiesen ist. Rabatt- oder Launch-Preise gelten nur innerhalb des auf der Verkaufsseite angegebenen Zeitraums.

Die Käuferin oder der Käufer ist bis auf anderslautende Vereinbarung vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist gemäß vereinbartem Zahlungsziel fällig. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, binnen 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt über die in der Bestellstrecke angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Rechnung. Bei SEPA-Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.

Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto der Käuferin oder des Käufers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist die Käuferin oder der Käufer verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Anbieterin zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

§ B5 Bereitstellung, Zugangsdauer, Kündigung

B5.1 Bereitstellung

Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Zugang zum digitalen Produkt in der Regel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt automatisiert über die Kurs- oder Mitgliederplattform. Der Zugang erfolgt über individuelle Zugangsdaten, die per E-Mail an die von der Käuferin oder dem Käufer angegebene Adresse übermittelt werden.

B5.2 Zugangsdauer

Die Zugangsdauer richtet sich nach den Angaben auf der jeweiligen Verkaufsseite. Sie kann produktabhängig dauerhaft, also zeitlich unbegrenzt für die geplante Lebensdauer des Angebots, oder zeitlich befristet ausgestaltet sein. Bei zeitlich befristeten Zugängen wird die Laufzeit auf der Verkaufsseite und in der Bestellbestätigung ausgewiesen.

Die Anbieterin ist berechtigt, ein digitales Produkt aus dem Sortiment zu nehmen. In diesem Fall wird der Zugang für bereits registrierte Käuferinnen und Käufer für mindestens weitere zwölf Monate ab Ankündigung aufrechterhalten oder ein gleichwertiger Ersatz angeboten.

B5.3 Kündigung bei zeitlich befristeten Zugängen

Bei zeitlich befristeten Zugängen ist der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Die ordentliche Kündigung innerhalb der festen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Käuferin oder der Käufer mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug gerät. In diesem Fall ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, nachdem der Käuferin oder dem Käufer erfolglos eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Die gesetzlichen Rechte der Käuferin oder des Käufers gemäß §§ 327 ff. BGB bei Verträgen über digitale Produkte bleiben unberührt.

§ B6 Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden sich in Anlage 1 und werden zusammen mit der Bestellbestätigung übermittelt.

B6.1 Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten unter den folgenden Voraussetzungen:

B6.2 Praktischer Hinweis

Soweit die Verbraucherin oder der Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung, also der Freischaltung der Inhalte, begonnen wird, und bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht damit erlischt, erlischt das Widerrufsrecht mit Freischaltung der Inhalte. Ohne diese Zustimmung und Bestätigung erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.

B6.3 Kein Widerrufsrecht bei B2B

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, insbesondere Vereinen, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer gewerblichen, vereinsrechtlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.

§ B7 Nutzungsrechte, Urheberrecht, Weitergabeverbot

Sämtliche im Rahmen der digitalen Produkte bereitgestellten Inhalte, also Videos, Sprechskripte, Workbooks, Vorlagen, Grafiken, Texte, Materialien und Datenbanken, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Schutzrechte stehen der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern vollumfänglich zu.

Mit dem Erwerb erhält die Käuferin oder der Käufer ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich nach Zugangsdauer und räumlich weltweit begrenztes Nutzungsrecht an den Inhalten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des geschlossenen Vertrags.

B7.1 Höchstpersönliche Zugänge

Die Zugänge und Logindaten werden der Käuferin oder dem Käufer höchstpersönlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit überlassen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten und Inhalte an Dritte ist untersagt.

B7.2 Nutzung innerhalb von Vereinen, Verbänden und Institutionen

Bei Käuferinnen und Käufern, die als Verein, Verband oder Institution erwerben, bezieht sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung im Rahmen der eigenen Organisation. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Inhalte an andere Organisationen, an Untergliederungen außerhalb der eigenen Struktur oder an Dritte ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit der Anbieterin nicht gestattet. Bei Nutzung der Materialien für eigene Schulungsangebote innerhalb der Organisation ist die Quelle „MO Beratung & Supervision" kenntlich zu machen.

B7.3 Begleitende Materialien

Soweit begleitende Materialien bereitgestellt werden, etwa Workbooks, Arbeitsblätter, Handouts, Checklisten oder Vorlagen, erhält die Käuferin oder der Käufer ein nicht ausschließliches Recht zum elektronischen Abruf und zum Ausdruck in angemessenem Umfang für den persönlichen beziehungsweise organisationsinternen Gebrauch.

B7.4 Ausdrücklich untersagt

B7.5 Vertragsstrafe und Rechtsfolgen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen ist die Käuferin oder der Käufer zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe durch die Anbieterin nach billigem Ermessen festgesetzt wird und durch das zuständige Amts- oder Landgericht überprüfbar ist. Die Anbieterin behält sich vor, den Zugang sofort zu sperren, Schadensersatz geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ B8 Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit

Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Produkte ist ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser, ein stabiler Internetzugang sowie ein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien. Für Ton- und Videoinhalte werden geeignete Wiedergabegeräte benötigt. Für die Bereitstellung des Internetzugangs und die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen ist die Käuferin oder der Käufer selbst verantwortlich.

Die Anbieterin ist bestrebt, die Kurs- oder Mitgliederplattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten. Wartungsbedingte Einschränkungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote besteht nicht.

§ B9 Verhalten und Rücksichtnahme

Die Käuferin oder der Käufer hat bei der Nutzung der digitalen Produkte den störungsfreien Betrieb zu fördern und sich gegenüber der Anbieterin und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemessen zu verhalten. Bei unangemessenem Verhalten wird die Anbieterin die Käuferin oder den Käufer einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist die Anbieterin berechtigt, die Käuferin oder den Käufer vorübergehend oder dauerhaft vom Zugang auszuschließen. Der Vergütungsanspruch der Anbieterin bleibt in diesem Fall unberührt.

Es ist der Käuferin oder dem Käufer untersagt, die Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Sicherheit oder Leistungsfähigkeit gefährdet, sowie über die Anbieterin und ihre Leistungen rechtswidrige oder unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten.

§ B10 Vertragsmäßigkeit, Gewährleistung, Aktualisierungen

Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 327 ff. BGB. Die Anbieterin beziehungsweise CopeCart stellt sicher, dass das digitale Produkt bei Bereitstellung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den objektiven Anforderungen entspricht.

Die Anbieterin führt Aktualisierungen durch, die erforderlich sind, damit das digitale Produkt während der geschuldeten Bereitstellungsdauer vertragsgemäß bleibt. Aktualisierungen umfassen insbesondere technische und inhaltliche Anpassungen, die zur Funktionsfähigkeit oder zur Beibehaltung der fachlichen Aktualität erforderlich sind. Die Anbieterin informiert die Käuferinnen und Käufer über wesentliche Aktualisierungen.

Mängel sind der Anbieterin nach Kenntnisnahme unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für B2B-Käuferinnen und Käufer gilt eine Rügefrist von sieben Tagen ab Bereitstellung.

§ B11 Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Garantieversprechen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

B11.1 Sensible Inhalte und Verantwortung im Umgang

Die digitalen Produkte behandeln Themen aus dem Bereich Schutz vor interpersonaler Gewalt, Grenzverletzungen, Missbrauch und Krisensituationen. Die Inhalte können bei Personen mit eigenen Betroffenheitserfahrungen belastende Reaktionen auslösen. Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte keine therapeutische Begleitung ersetzen und nicht auf die individuelle psychische Verfassung einzelner Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sind.

Die Käuferin oder der Käufer ist dafür verantwortlich, die Inhalte in einer Weise zu nutzen und weiterzugeben, die der eigenen Situation und, im organisationalen Kontext, den Bedürfnissen der beteiligten Personen angemessen ist. Bei Anzeichen einer belastenden Reaktion wird empfohlen, die Nutzung zu unterbrechen und fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, etwa bei Fachberatungsstellen oder therapeutischen Angeboten. Eine Haftung der Anbieterin für psychische oder emotionale Reaktionen auf die Auseinandersetzung mit den Inhalten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

B11.2 Abgrenzung zu Beratung im Einzelfall

Die digitalen Produkte vermitteln fachliche Empfehlungen und Werkzeuge. Sie ersetzen keine rechtliche, therapeutische oder aufsichtsrechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Umsetzung im konkreten Verein, Verband oder in der eigenen Organisation ist die Käuferin oder der Käufer selbst verantwortlich.

Die Anbieterin hat für ihre berufliche Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

§ B12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin sowie aus der Datenschutzerklärung von CopeCart für die Zahlungsabwicklung.

§ B13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ B14 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung der Käuferin oder des Käufers. Die Anbieterin informiert über beabsichtigte Änderungen in Textform, etwa per E-Mail.

Alternativ kann die Anbieterin geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn die Käuferin oder der Käufer nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht (Zustimmungsfiktion). Auf die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens weist die Anbieterin in der Mitteilung gesondert hin.

Die Zustimmungsfiktion kommt nur bei Änderungen in Betracht, die auf gesetzliche Neuerungen zurückgehen, für die Käuferin oder den Käufer vorteilhaft oder rein technischer Natur sind und die Rechte der Käuferin oder des Käufers allenfalls geringfügig berühren. Änderungen, die die Rechte der Käuferin oder des Käufers nicht nur unwesentlich berühren, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung. Nicht auf Grundlage der Zustimmungsfiktion möglich sind Änderungen, die Kernnutzungsmöglichkeiten zum Nachteil der Käuferin oder des Käufers einschränken oder neue, bisher nicht angelegte Verpflichtungen einführen.

Widerspricht die Käuferin oder der Käufer den Änderungen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

§ B15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherverträgen bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Ist die Käuferin oder der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Anbieterin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

Anlage 1 · Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MO Beratung & Supervision, Mandy Owczarzak, Selma-Lagerlöf-Str. 5, 44532 Lünen, E-Mail: info@schutzvorgewalt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An MO Beratung & Supervision, Mandy Owczarzak, Selma-Lagerlöf-Str. 5, 44532 Lünen, E-Mail: info@schutzvorgewalt.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung beziehungsweise den Kauf des folgenden digitalen Produkts:

Teil A Stand Mai 2026 · Teil B Stand August 2026 · Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision · Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung