Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterin: Mandy Owczarzak, handelnd unter „Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision | Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung", Selma-Lagerlöf-Str. 5, 44532 Lünen, info@schutzvorgewalt.de, www.schutzvorgewalt.de.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratung, Supervision, Coaching, Schulung, Workshop, Klausur sowie Organisationsentwicklung, die zwischen Mandy Owczarzak, handelnd unter „Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision | Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung" (im Folgenden „Auftragnehmerin"), und Unternehmen, Trägern, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen juristischen Personen, die als Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB handeln (im Folgenden „Auftraggeberin"), geschlossen werden.
Die AGB werden der Auftraggeberin vor oder spätestens mit dem Vertragsangebot in Textform zur Verfügung gestellt. Mit Unterzeichnung des Mandatsvertrages oder mit Abschluss in Textform werden diese AGB als verbindlicher Bestandteil des Vertrages anerkannt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individualabreden im Mandatsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Leistungsumfang und Beratungsverständnis
2.1 Gegenstand der Leistung
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Mandatsvertrag konkretisierten Leistungen. Diese können insbesondere umfassen: Einzel-, Team- und Leitungssupervision, Coaching, Fortbildung, Schulung, Workshop, Klausur, Beratung zu institutionellen Schutzkonzepten, Krisenintervention, Aufarbeitung sowie Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen. Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Profession. Sie schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines Werkvertrages, sofern nicht im Mandatsvertrag ausdrücklich anders vereinbart.
2.2 Themenfelder, Zielsetzungen, Auftragsklärung
Zu Beginn des Auftrags werden die relevanten Themenfelder und Zielsetzungen mit den im Mandatsvertrag benannten Auftraggebenden, Leitungspersonen, Budget- und Personalverantwortlichen sowie weiteren Funktionsträger:innen erhoben und konkretisiert. Sollten sich im Verlauf abweichende Themen oder Ziele ergeben, entscheidet die Auftragnehmerin in Abstimmung mit den Vertragsbeteiligten, ob diese im Rahmen der bestehenden Vereinbarung bearbeitet werden können oder ob eine Neukontraktion erforderlich ist.
2.3 Auswertungen
Die Auftragnehmerin führt im Verlauf des Auftrags Zwischenauswertungen sowie zum Abschluss eine Abschlussauswertung durch und dokumentiert diese auf Wunsch der Auftraggeberin. Inhalt, Format und Adressatenkreis der Auswertungen werden im Mandatsvertrag transparent vereinbart.
§ 3 Haltung, Fachlichkeit und Qualitätssicherung
3.1 Mitgliedschaft im Fach- und Berufsverband
Die Auftragnehmerin ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv). Sie verpflichtet sich auf die Einhaltung der „Ethischen Leitlinien" und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe www.dgsv.de). Die Mitgliedschaft im Fach- und Berufsverband steht für eine Verortung in einem fachlichen Qualitätsverbund und stärkt die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität.
3.2 Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen oder Beschwerden steht der Auftraggeberin sowie den am Beratungsprozess Beteiligten die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung (siehe www.dgsv.de). Daneben unterhält die Auftragnehmerin ein eigenes Beschwerdemanagement, das im Mandatsvertrag konkretisiert wird.
3.3 Eigene Fachstandards des Instituts
Die Auftragnehmerin arbeitet trauma-informiert und gewaltsensibel. Sie verfügt neben der DGSv-Mitgliedschaft über Qualifikationen in Traumapädagogik, traumazentrierter Fachberatung sowie in der Beratung zu institutionellen Schutzkonzepten. Diese Fachstandards prägen alle Leistungsangebote des Instituts.
3.4 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
Zur kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität nutzt die Auftragnehmerin geeignete Maßnahmen wie Intervision, kollegiale Beratung, Kontrollsupervision sowie Fort- und Weiterbildung.
§ 4 Honorar, Reisekosten, Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer
4.1 Honorar
Die Höhe des Honorars sowie die abzurechnende Leistungseinheit (Beratungsstunde, Tagessatz, Halbtagessatz, Pauschale) werden im Mandatsvertrag individuell vereinbart. Die Honorare verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4.2 Vor- und Nachbereitungszeiten
Vor- und Nachbereitungszeiten, die über das übliche Maß hinausgehen, insbesondere bei Schulungen, Workshops und Klausuren mit individueller Konzeption, werden gesondert ausgewiesen oder pauschal in den Tagessatz einkalkuliert. Die jeweilige Regelung ist Bestandteil des Mandatsvertrages.
4.3 Reise- und Übernachtungskosten
Reisekosten werden, soweit im Mandatsvertrag nicht anders vereinbart, mit einem Kilometersatz von 0,35 Euro je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Bahnreisen werden in der zweiten Klasse, bei Bedarf in der ersten Klasse abgerechnet. Übernachtungskosten in angemessener Höhe sowie ein Tagegeld nach Maßgabe der gesetzlichen Pauschalen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeiten werden mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Umsatzsteuer und mögliche Steuerbefreiung
Soweit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 oder Nr. 22 UStG für Bildungsleistungen einschlägig ist, wird dies im Einzelfall geprüft und im Angebot bzw. Mandatsvertrag ausgewiesen. Macht die Auftraggeberin eine Steuerbefreiung geltend, ist diese durch geeignete Nachweise zu belegen. Sollte sich eine geltend gemachte Steuerbefreiung im Nachhinein als unzutreffend erweisen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Umsatzsteuer rückwirkend in Rechnung zu stellen.
4.5 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der jeweiligen Leistung oder, bei längeren Beratungsprozessen, in vereinbarten Teilrechnungen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Mehrtagesformaten kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des Auftragsvolumens vereinbart werden.
4.6 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten geltend zu machen.
§ 5 Stornierung und Ausfallhonorar
5.1 Absage einzelner Sitzungen durch die Auftraggeberin
Wird ein vereinbarter Termin (Sitzung, Beratungseinheit, einzelne Auswertungssitzung) von der Auftraggeberin abgesagt, gilt folgende Staffelung. Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform bei der Auftragnehmerin. Bis ein Monat vor dem Termin entsteht kein Ausfallhonorar. Bis eine Woche vor dem Termin sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen. 3 bis 6 Tage vor dem Termin sind 75 Prozent fällig. Ab 2 Tagen vor dem Termin sowie bei unangekündigtem Nichterscheinen werden 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Eine Verkürzung der Sitzung auf Wunsch der Auftraggeberin lässt die Honorarpflicht für die vereinbarte Zeit unberührt.
5.2 Stornierung von Mehrtagesformaten
Für Schulungen, Workshops, Klausuren und mehrtägige Beratungsformate gilt eine eigenständige Staffelung. Bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht kein Ausfallhonorar. Acht bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 Prozent fällig. Bereits angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie nicht erstattbare Buchungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Verschiebung von Mehrtagesformaten
Eine einvernehmliche Verschiebung eines Mehrtagesformates auf einen neuen Termin innerhalb von zwölf Monaten ist bis vier Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin ohne Zusatzkosten möglich. Bei kurzfristigeren Verschiebungen werden 25 Prozent des vereinbarten Honorars als Bearbeitungspauschale fällig.
5.4 Absage durch die Auftragnehmerin
Sollte die Auftragnehmerin einen Termin wegen Krankheit oder anderer wichtiger Gründe absagen müssen, wird die Auftraggeberin unverzüglich informiert. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Vertragspartnerinnen vereinbaren zeitnah einen Ersatztermin. Bei längerer Verhinderung kann die Auftragnehmerin nach Abstimmung eine fachlich gleichwertige Vertretung benennen.
§ 6 Online- und Hybridformate
6.1 Technische Voraussetzungen
Für Online- und Hybridformate ist die Auftraggeberin für die technische Infrastruktur in ihrer Sphäre (Internetverbindung, Hardware der Teilnehmenden, Konferenzräume, technische Betreuung) verantwortlich. Die genutzte Plattform wird im Mandatsvertrag oder in der Auftragsbestätigung benannt.
6.2 Verbindungsabbrüche und technische Störungen
Bei kurzen Verbindungsabbrüchen wird die Sitzung nach Wiederherstellung der Verbindung fortgesetzt. Lässt sich die Sitzung aus technischen Gründen nicht innerhalb von 15 Minuten fortsetzen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Liegt die Störung nachweislich im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin, erfolgt keine Honorarberechnung. Liegt die Störung im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin, gilt § 5 entsprechend.
6.3 Datenschutz im Online-Format
Die Auftragnehmerin nutzt für Online-Sitzungen Plattformen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Werden personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Klient:innen der Auftraggeberin verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO als Anhang zum Mandatsvertrag zu schließen.
§ 7 Verschwiegenheit
7.1 Pflicht der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle persönlichen, organisatorischen und betrieblichen Inhalte, von denen sie im Rahmen des Auftrags Kenntnis erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbefristet, auch nach Beendigung des Vertrages.
7.2 Berufsrechtliche Einordnung
Die Auftragnehmerin gehört in ihrer Funktion als Supervisorin und Coach nicht zu den in § 203 StGB benannten Berufsgruppen mit gesetzlicher Schweigepflicht. Die hier vereinbarte Verschwiegenheit ist eine vertragliche Pflicht und wird als solche umfassend eingehalten.
7.3 Wechselseitige Verschwiegenheit in Mehrpersonensettings
In Mehrpersonensettings (Teamsupervision, Workshops, Klausuren) verpflichten sich alle Teilnehmenden ausdrücklich wechselseitig zur Verschwiegenheit über Inhalte, die im Rahmen der Beratung bekannt werden. Die konkrete Umsetzung wird im Mandatsvertrag oder in einer separaten Verschwiegenheitsvereinbarung geregelt.
7.4 Rückmeldungen an die Auftraggeberin
Inhaltliche Rückmeldungen an die Auftraggeberin oder an Leitungspersonen erfolgen nur in dem Umfang, in dem dies im Mandatsvertrag transparent vereinbart und mit den am Beratungsprozess Beteiligten abgestimmt ist. Persönliche Themen einzelner Teilnehmenden werden gegenüber der Organisation grundsätzlich nicht offengelegt.
7.5 Anonymisierte Reflexion
Die Auftragnehmerin behält sich vor, sich selbst unter Wahrung strenger Vertraulichkeit und mit geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen, etwa in Kontrollsupervision oder kollegialer Beratung. Personenbezogene oder organisationsidentifizierende Daten werden dabei nicht weitergegeben.
7.6 Grenzen der Verschwiegenheit
Erhält die Auftragnehmerin Kenntnis von Sachverhalten mit unmittelbar drohender Gefahr für Leben oder Gesundheit oder von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, wird sie das weitere Vorgehen mit der Auftraggeberin und den am Beratungsprozess Beteiligten besprechen. Bestehen gesetzliche Mitteilungspflichten oder Gefährdungslagen, die ein Eingreifen erfordern, gehen diese der Verschwiegenheitspflicht vor.
§ 8 Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragserfüllung
8.1 Rechtsgrundlage
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeberin und ihrer Ansprechpartner:innen (z.B. Name, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Bankverbindung), soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und lit. f DSGVO.
8.2 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Werden im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Beschäftigten oder Klient:innen der Auftraggeberin) durch die Auftragnehmerin verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO als Anhang zum Mandatsvertrag. Bis zum wirksamen Abschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch die Auftragnehmerin.
8.3 Beratungsdokumentation
Zur fachgerechten Beratung werden Notizen und Dokumentationen erstellt. Diese dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und werden vertraulich behandelt. Die Aufbewahrung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und nach Maßgabe des gesonderten Datenschutzhinweises.
8.4 Aufbewahrungsfristen
Steuerrelevante Unterlagen werden gemäß § 147 AO für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt. Beratungsdokumentationen werden nach Beendigung des Auftrags bzw. nach Ablauf etwaiger Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gelöscht.
8.5 Einwilligung für darüber hinausgehende Verarbeitungen
Verarbeitungen, die über die Vertragserfüllung hinausgehen (z.B. Bild- und Tonaufnahmen, Aufnahme der Auftraggeberin in eine Referenzliste, Versand eines Newsletters), erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8.6 Datenschutzhinweis
Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zur Aufsichtsbehörde finden sich im gesonderten Datenschutzhinweis. Dieser ist Bestandteil der Vertragsanbahnung und wird der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
§ 9 Nennung als Referenz, Nutzung von Name und Logo
Die Auftragnehmerin ist daran interessiert, abgeschlossene Aufträge im Rahmen ihrer Außendarstellung als Referenz zu benennen. Dies kann die Nennung des Namens der Auftraggeberin, die Verwendung ihres Logos sowie eine kurze Beschreibung des Beratungsgegenstandes umfassen. Eine solche Nennung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung der Auftraggeberin in Textform.
Der Umfang der Einwilligung wird im Mandatsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung konkretisiert. Insbesondere ist gesondert festzuhalten, ob die Nennung in digitalen Medien (Website, Social Media), in Druckmaterialien (Broschüren, Angebotsunterlagen, Pressemitteilungen) oder in Vortragspräsentationen erfolgen darf, ob das Logo verwendet werden darf und in welcher Form der Auftragsgegenstand inhaltlich beschrieben werden darf. Hierfür steht ein Einwilligungsformular „Anhang G: Einwilligung zur Referenznutzung" zur Verfügung.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Bereits erschienene Druckmaterialien müssen nicht zurückgerufen werden. Digitale Veröffentlichungen werden innerhalb einer angemessenen Frist von der Auftragnehmerin entfernt oder anonymisiert.
§ 10 Nutzung von KI-Werkzeugen
Die Auftragnehmerin setzt für administrative Aufgaben sowie für die Vor- und Nachbereitung von Aufträgen unterstützend KI-basierte Werkzeuge ein. Personenbezogene oder organisationsidentifizierende Daten werden dabei nicht an externe KI-Modelle übermittelt. Vor der Nutzung externer Werkzeuge erfolgt eine Anonymisierung. Der Einsatz von KI ersetzt nicht die fachliche Verantwortung der Auftragnehmerin. Inhalte, die mithilfe von KI vor- oder nachbereitet werden, werden grundsätzlich von der Auftragnehmerin geprüft, kuratiert und verantwortet.
§ 11 Steuern, Sozialabgaben, Statusfeststellung
Die Auftragnehmerin handelt als selbständige Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB. Sie ist nicht scheinselbständig, weisungsfrei in der inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung ihrer Leistung und für mehrere Auftraggeberinnen tätig. Sie führt die aus dem Auftrag erzielten Umsätze ordnungsgemäß der Besteuerung sowie etwaigen Sozialabgaben zu. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne begründet.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eine Eingliederung der Auftragnehmerin in die Arbeitsorganisation der Auftraggeberin nicht erfolgt. Die Auftragnehmerin nutzt überwiegend eigene Arbeitsmittel, plant ihre Leistungserbringung eigenverantwortlich und tritt nach außen erkennbar als selbständige Unternehmerin auf.
§ 12 Einbindung Dritter, Co-Beratung, Vertretung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags fachlich qualifizierte Dritte (Co-Beraterinnen, Co-Trainerinnen, Hospitantinnen) einzubinden. Eine Einbindung erfolgt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, sofern diese im Mandatsvertrag nicht generell zugestimmt hat. Eingebundene Dritte werden auf die Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten dieser AGB schriftlich verpflichtet.
Bei längerfristiger Verhinderung der Auftragnehmerin kann nach Abstimmung mit der Auftraggeberin eine fachlich gleichwertige Vertretung benannt werden. Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine vorgeschlagene Vertretung aus wichtigem Grund abzulehnen.
§ 13 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden, die durch Entscheidungen der Auftraggeberin in Folge der Beratungsleistung entstehen, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Auftraggeberin trifft eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Beratungsergebnisse. Die Auftragnehmerin verfügt über eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die genaue Versicherungssumme wird auf Anfrage mitgeteilt.
§ 14 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung im Mandatsvertrag. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung im Mandatsvertrag getroffen wurde. Die Kündigung bedarf der Textform. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits vereinbarte Termine bleiben honorarpflichtig nach Maßgabe des § 5 dieser AGB.
Bei mehrteiligen Aufträgen mit feststehendem Veranstaltungsplan (Schulungsreihen, mehrteilige Klausuren, langfristige Begleitprozesse) ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, wenn nicht im Mandatsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Auf Wunsch einer der Vertragsparteien findet zum Abschluss ein Auswertungsgespräch statt. Dieses Gespräch ist keine Bedingung für die Wirksamkeit der Kündigung.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Gerichtsstand
Ist die Auftraggeberin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Auftraggeberin auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
15.5 Verbraucherschlichtung
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2026 · Schutz vor Gewalt – MO Beratung & Supervision · Institut für Gewaltprävention, Intervention & Organisationsentwicklung